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Alle Hundesitter in Zürich

* Alle Preisangaben ohne Gewähr

Finden Sie einen liebevollen und zuverlässigen Hundesitter in Zürich, Schweiz, der sich individuell um Ihren Vierbeiner kümmert. Im Gegensatz zu einer Pension bietet ein Hundesitter eine persönliche 1-zu-1-Betreuung – perfekt für Hunde, die sich in einer gewohnten Umgebung am wohlsten fühlen. Nutzen Sie die Karte, um Sitter direkt in Ihrer Nachbarschaft zu entdecken, und filtern Sie nach „mobil“ (Betreuung bei Ihnen zu Hause) oder „familiär“ für eine Betreuung im kleinen Kreis.

DogSittr übernimmt als Vermittler keine Haftung für die auf den Profilseiten dargestellten Informationen. Wir empfehlen Ihnen dringend, alle relevanten Details – insbesondere Preise, Verfügbarkeiten und den genauen Leistungsumfang – immer direkt mit dem Anbieter zu besprechen, bevor Sie eine Buchung oder Vereinbarung treffen.

Hundebetreuung in Zürich — das Wichtigste auf einen Blick

Zürich ist eine der hundefreundlichsten Städte der Schweiz — und gleichzeitig eine der reguliertesten. Mit einem detaillierten Zonensystem für 72 Grünanlagen, einem strengen kantonalen Hundegesetz und einem dichten Netz an Hundeschulen und Betreuungsangeboten finden Hundehalter hier alles, was sie brauchen. Wer in Zürich einen Hundesitter, eine Tagesbetreuung oder eine Hundepension sucht, sollte die lokalen Regeln kennen.

Hundehaltung in Zürich: Regeln und Vorschriften

Hundesteuer

In der Stadt Zürich beträgt die Hundesteuer 160 CHF pro Jahr und Hund — unabhängig davon, ob es der erste oder ein weiterer Hund ist. Im restlichen Kanton legen die Gemeinden den Betrag selbst fest, üblich sind zwischen 70 und 200 CHF. Hunde müssen innert 10 Tagen nach Übernahme bei der Wohngemeinde angemeldet werden — in der Stadt Zürich bei der Hundekontrolle der Stadtpolizei. Zusätzlich ist die Registrierung in der nationalen Hundedatenbank AMICUS obligatorisch.

Leinenpflicht

Eine generelle Leinenpflicht gilt in öffentlich zugänglichen Gebäuden, an verkehrsreichen Strassen sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln, Bahnhöfen und Haltestellen. In der Stadt Zürich selbst gibt es keine pauschale Leinenpflicht in Parks. Stattdessen hat die Stadt für 72 Grünanlagen ein Zonensystem definiert — mit Freilaufzonen, zeitlich befristeter Leinenpflicht oder Hundeverboten. Zum Schutz der Wildtiere gilt im gesamten Zürcher Wald sowie bis 50 Meter vom Waldrand vom 1. April bis 31. Juli eine strikte Leinenpflicht. Bei Missachtung im Wald droht eine Ordnungsbusse von 60 CHF.

Hundezonen und Freilaufgebiete

In der Stadt Zürich und der näheren Umgebung gibt es mehrere ausgewiesene Freilaufgelände für Hunde:

  • Allmend Brunau: Grosszügiges Freilaufgebiet in Wiedikon (Kreis 3), beliebt für ausgiebige Spaziergänge.
  • Bullingerpark: Hundefreundliche Zone in Aussersihl (Kreis 4), ideal für Vierbeiner im urbanen Umfeld.
  • Freilaufgelände Aubrugg: Gelände in Schwamendingen (Kreis 12), gut erreichbar mit dem ÖV.
  • Hürstholzweg: Freilauffläche in Affoltern (Kreis 11) am nördlichen Stadtrand.
  • Allmend Gfellstrasse: Auslaufgebiet in Wollishofen (Kreis 2), nahe dem See.

Sachkundenachweis

Seit dem 1. Juni 2025 gilt im Kanton Zürich ein revidiertes Hundegesetz mit obligatorischen Kursen für alle neuen Hundehalter — unabhängig von Rasse oder Grösse. Wer zum ersten Mal einen Hund hält oder länger als 10 Jahre keinen Hund hatte, muss vor der Anschaffung einen Theoriekurs mit Prüfung absolvieren. Zusätzlich ist ein Praxiskurs mit mindestens sechs Lektionen Pflicht für alle Hunde, die seit Juni 2025 neu angeschafft wurden. Der Kanton führt ausserdem eine Rasseliste mit verbotenen Rassen, darunter American Staffordshire Terrier, Pit Bull Terrier, Bull Terrier, Bandog, American Bully und seit Januar 2025 auch der Rottweiler. Das Verbot gilt auch für Mischlinge mit über 10 % Blutanteil dieser Rassen.

Was kostet Hundebetreuung in Zürich?

Als grösste Stadt der Schweiz bietet Zürich ein breites Angebot an Hundebetreuung — die Preise liegen dabei im typischen Schweizer Rahmen:

  • Hundesitter: ca. 25 CHF pro Stunde
  • Hundetagesstätte: ca. 40–50 CHF pro Tag
  • Gassi-Service: ca. 18–24 CHF pro Spaziergang

Hundebetreuung in Zürich finden — worauf achten?

  • Probebetreuung: Vereinbaren Sie einen Probetermin, damit Ihr Hund den Betreuer und die Umgebung kennenlernen kann — gerade in einer lebhaften Stadt wie Zürich ist die richtige Chemie entscheidend.
  • Bewilligung prüfen: Gewerbliche Anbieter, die sechs oder mehr Hunde pro Tag betreuen, brauchen im Kanton Zürich eine Bewilligung vom Veterinäramt. Fragen Sie im Zweifelsfall nach.
  • Notfallkontakt: Klären Sie vorab, welcher Tierarzt im Notfall aufgesucht wird — besonders wenn Ihr Hund in einer der Hundezonen frei läuft.
  • Lokaler Tipp: Achten Sie darauf, dass Ihr Betreuer die Zürcher Zonensysteme in den Parks kennt — nicht überall dürfen Hunde frei laufen, und die Regeln ändern sich teilweise je nach Tageszeit.

Gewerbliche Hundebetreuung im Kanton Zürich

Wer in Zürich gewerbsmässig Hunde betreut, benötigt ab sechs betreuten Tieren pro Tag eine Bewilligung. Wer maximal fünf Hunde pro Tag betreut, ist von der Bewilligungspflicht ausgenommen. Zuständig für die Erteilung ist das kantonale Veterinäramt Zürich. Die Bewilligung gilt für Hundesitting, Tagesbetreuung, Hundepensionen und ähnliche Angebote.

Hinweis: Alle Angaben auf dieser Seite dienen ausschliesslich der allgemeinen Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Aktualität. Insbesondere Angaben zu Hundesteuer, Leinenpflicht, Bewilligungspflichten und Preisen können sich jederzeit ändern. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an die zuständige Gemeindeverwaltung oder das kantonale Veterinäramt. hundesitter-finden.ch übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Inhalte.